Es gibt eine aktuellisierte Version der Erklärung der Erziehungsberechtigten über einen möglichen Ausschluss vom Betrieb der Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege nach der Corona-Verordnung Kita und der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne.
Um das Infektionsrisikos für alle am Betrieb der Kindertageseinrichtung / Kindertages-pflege teilnehmenden Personen, für die Kinder ebenso wie für die pädagogischen Fach-kräfte, die Tagespflegepersonen und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begrenzen, sieht die Corona-Verordnung Kita einen Ausschluss solcher Kinder von der Teilnahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege vor,
- die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
- die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Solche Symptome sind
- Fieber ab 38°C,
- trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma),
- Störung des Geschmacks-oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens).
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