Kindergarten unter Pandemiebedingungen

Die Öffnung unter Pandemiebedingungen stellt alle vor eine sehr große Herausforderung. Die strengen Hygienevorgaben sind möglichst einzuhalten und der Gesundheitsschutz hat oberste Priorität.
Auch kann zur Zeit keine Ganztagesbetreuung angeboten werden.

Daher ist die Mitarbeit ihrerseits und die Einhaltung der vorgegebenen Regeln dringend und zwingend erforderlich.
Es gilt ein Betretungsverbot für alle Beteiligten, die selbst oder deren Familienmitglieder an SARS CoV-2 erkrankt sind oder entsprechende Krankheitssymptome zeigen.

Kinder mit Krankheitssymptomen werden NICHT betreut und dürfen NICHT in die Einrichtung gebracht werden. Beim Auftreten von Symptomen während der Betreuung, müssen die Kinder unverzüglich abgeholt werden. Bitte achten Sie darauf, dass ihre angegebenen Kontaktnummern aktuell bei uns hinterlegt sind.

Ab dem 29.06.2020 ist das Betreten der Einrichtung durch die Eltern wieder gestattet. Dadurch ergeben sich folgende Regeln für die Bring – und Abholzeit:

  • Hat ihr Kind eine Vorerkrankung muss mit dem Kinderarzt geklärt werden, ob eine Betreuung gesundheitlich verantwortbar ist. Eine ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.
  • Die Kinder können immer nur von einer Person gebracht bzw. abgeholt werden
  • Es besteht für die Erwachsenen in dieser Zeit Maskenpflicht und die geltende Abstandsregel von mindestens 1,5 m ist unbedingt einzuhalten. Bitte warten Sie ggf. um dies z.B. bei den Garderoben und im Flur einhalten zu können.
  • Nach Betreten der Einrichtung gehen Sie bitte mit Ihrem Kind nach den vorgegebenen Empfehlungen Hände waschen. Bitte achten Sie auch in den Waschräumen auf den Mindestabstand von 1,5 m und warten Sie gegebenenfalls. Die Personaltoilette darf von Eltern nicht mehr genutzt werden.
  • Eine Nichtbeachtung der Regeln kann laut Vorgaben zum Verlust des Betreuungsplatzes führen!
  • Die Kinder dürfen die Gruppen nicht wechseln und müssen in konstant gebildeten Gruppen zusammenbleiben. Wir werden die Kinder nach Ihrer Gruppenzugehörigkeit in ihren Stammgruppen zusammennehmen. Leider bedeuten diese Vorgaben, dass unsere Kinderkonferenz sowie sämtliche Projekte und Angebote, sowie SBS und ISK nicht stattfinden können. Auch Bewegungsspiele und das Singen sollen nicht im Gruppenraum stattfinden.
  • Der Außenbereich ist so unterteilt, dass jede Gruppe einen Teil nutzen kann. Auch hier sollen sich die Gruppen nicht mischen.
  • Änderungen und Ergänzungen dieser Maßnahmen sind jederzeit durch uns oder durch Gesetzesänderungen möglich.

Wir wissen, dass diese Maßnahmen eine komplette Veränderung des gewohnten Tagesablaufes bedeuten, und so auch sehr viele Einschränkungen für die Kinder, für Eltern und auch für uns entstehen. Die Vorschriften sind aber umzusetzen und derzeit gelten diese Bestimmungen auch nach den Sommerferien für das kommende Kindergartenjahr 2020/2021.